Mitgliedschaft
Als Mitglieder des Vereins werden auf schriftlichen Antrag staatliche genehmigte private Schauspielschulen zugelassen.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im VdpS sind:
- Mindestvoraussetzung: Genehmigung als Ergänzungsschule
Der Vorstand kann Unternehmen und natürliche Personen der deutschen Theater- und Filmwirtschaft und mit ihr zusammenarbeitenden Dienstleistungsunternehmen, die die Arbeit des Vereins unterstützen wollen, eine Fördermitgliedschaft anbieten.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht.
Staatlich anerkannte Schauspielschulen können nicht Fördermitglieder des Vereins werden.
ca:st – VdpS, Chancen und Erfolg
ca:st berichtet in Ausgabe 1/2012 über die Arbeit des VdpS, Chancen und Erfolg.
Schauspielschultreffen des VdpS
Vom 27. bis 29. April 2012 findet in Köln das 1. Schauspielschultreffen des VdpS statt.
Intendanten- und Produzentenvorsprechen
Am 14.11. in Berlin, am 16.11. in München und am 29.11. in Köln.

