"Ein wegweisendes Urteil für die ZAV"
"Ein wegweisendes Urteil für die ZAV"

Norbert Ghafouri, der Vorsitzende des VdpS, nennt es "ein wegweisendes Urteil für die ZAV":
"Die Bundesagentur für Arbeit muss Schauspieler in die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) geführte Vermittlungskartei aufnehmen. [...] Das bisherige Verfahren, wonach Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen können, nur dann in die Vermittlungskartei für Schauspieler aufgenommen worden sind, wenn sie einen Eingangstestbei der ZAV erfolgreich durchlaufen haben, ist danach rechtswidrig."
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts 53/2017 vom 12. Oktober 2017.
Foto: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden
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