Mitgliedschaft

Als Mitglieder des Vereins werden auf schriftlichen Antrag je nach Bundesland "angezeigte", "genehmigte" und "staatlich anerkannte" private Schauspielschulen zugelassen.

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im VdpS sind:

  • Mindestvoraussetzung: Genehmigung als Ergänzungsschule

Der Vorstand kann Unternehmen und natürliche Personen der deutschen Theater- und Filmwirtschaft und mit ihr zusammenarbeitenden Dienstleistungsunternehmen, die die Arbeit des Vereins unterstützen wollen, eine Fördermitgliedschaft anbieten.

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht.

Staatlich anerkannte Schauspielschulen können nicht Fördermitglieder des Vereins werden.



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13 Jahre VdpS – 13 Jahre Norbert Ghafouri

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Absolventen-Vorsprechen

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Siegelprüfung und Intendantenvorsprechen 2021

Vom 29. bis 31. Oktober 2021 finden wieder Siegelprüfungen satt.

Staatliche vs. private Schauspielausbildung

Ein Drittel aller Schauspieler*innen an deutschen Theatern stammt von privaten Schauspielschulen.

8. VdpS-Schauspielschultreffen in Regensburg 2019

Vom 5. bis 7. April 2019 findet in Regensburg das 8. Schauspielschultreffen der privaten...