Mitgliedschaft
Als Mitglieder des Vereins werden auf schriftlichen Antrag je nach Bundesland "angezeigte", "genehmigte" und "staatlich anerkannte" private Schauspielschulen zugelassen.
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im VdpS sind:
- Mindestvoraussetzung: Genehmigung als Ergänzungsschule
Der Vorstand kann Unternehmen und natürliche Personen der deutschen Theater- und Filmwirtschaft und mit ihr zusammenarbeitenden Dienstleistungsunternehmen, die die Arbeit des Vereins unterstützen wollen, eine Fördermitgliedschaft anbieten.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht.
Staatlich anerkannte Schauspielschulen können nicht Fördermitglieder des Vereins werden.
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Staatliche vs. private Schauspielausbildung
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8. VdpS-Schauspielschultreffen in Regensburg 2019
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Ergebnisse der VdpS-Siegelprüfungen 2018
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