"Rebecca M. ./. ZAV": Revision zugelassen
"Rebecca M. ./. ZAV": Revision zugelassen

Neues im Fall der Schauspielerin Rebecca M. ./. ZAV:
Das Bundessozialgericht hat die Revision zugelassen. Der Fall wird erneut geprüft und verhandelt. Die zu beantwortende Frage lautet: "Mit welchem Recht werden Absolventen von staatlichen Schauspielschulen bereits von der ZAV aufgenommen, in Katalogen beworben und vermittelt bevor die Vermittler der ZAV diese Absolventen überhaupt gesehen haben und mit welcher Begründung müssen Absolventen von privaten Schauspielschulen bei gleicher Qualität zuerst ein Vorsprechen absolvieren, für das sie sich zudem noch bewerben müssen" (Gleichbehandlungsgrundsatz)?
Die aktuelle Begründung seitens der Arbeitsagentur lautet: "Die Aufnahmeprüfungen der staatlichen Schauspielschulen seien um ein vielfaches härter als an privaten Schauspielschulen. Die aufgenommenen Studenten seinen daher automatisch gute Schauspieler, wenn diese ihre Ausbildung abgeschlossen haben" (Ermessensspielraum).
Foto: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden
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